Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Torwartschule un-haltbar und dem Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

2. Anmeldungen zum Trainingsbetrieb sind nur dann gültig, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Torwartschule un-haltbar anerkennt. Mit dem Abschicken des Formulars auf der Internetseite oder mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Anmeldung

1. Die Anmeldung zum Trainingsbetrieb der Torwartschule un-haltbar erfolgt über ein handschriftlich ausgefülltes Formular oder dem Online-Buchungsformular auf www.un-haltbar.de/buchung

2. Die Anmeldung durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot. Hinsichtlich eines etwaigen Widerrufsrecht gelten die unter Widerrufsbelehrung gemachten Ausführungen. Die Annahme durch die Torwartschule un-haltbar erfolgt durch eine gesonderte Bestätigung und nicht bereits durch die bloße Eingangsbestätigung der Anmeldung.

3. Mit der Anmeldung bucht der Kunde einen festen Platz in einer vorher bestimmten Trainingsgruppe. Dieser Platz ist für die gesamte Vertragslaufzeit für den Kunden geblockt.


Trainings-/Veranstaltungsorte

Der jeweilige Trainingsstandort wird individuell mit dem Kunden nach Anmeldung abgestimmt. Die grundsätzliche zur Verfügung stehenden Trainingsorte entnehmen Sie bitte der Homepage www.un-haltbar.de. Witterungsbedingte Änderungen und das Ausweichen auf andere Trainingsorte sind möglich und werden rechtzeitig angekündigt.


Leistungsumfang

Die Leistungen der Torwartschule ergeben sich aus den vom Kunden beantragten Abonnements. Ein rechtlicher Anspruch auf Zusatzleistungen, die durch unsere Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt werden, besteht bei Abschluss eines Abonnements nicht. Die Torwartschule un-haltbar behält sich Änderungen vor.


Durchführung der Trainingseinheiten

1. Die Trainingseinheiten erfolgen zum festgelegten Termin und dauern in der Regel 60 Minuten. Mögliche Änderungen werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

2. Jeder Torhüter wird einer festen Gruppe und Uhrzeit zugeteilt, kann jedoch seine ausgefallenen Trainingseinheiten (siehe nächsten Punkt), an einem der anderen Standorte nachholen.

3. Das Training findet bei einem der von der Torwartschule Un-haltbar angestellten Torwarttrainer statt.

Die Torwartschule un-haltbar behält sich Terminänderungen aufgrund schwerwiegender Gründe, schlechter Witterung oder anderer maßgeblicher Umstände vor. Ausgefallene Trainingseinheiten können im Buchungszeitraum bis zu 5 mal nachgeholt werden. Die Einbuchung für das nachholende Training erfolgt über eine separate App. Eine Einführung erhält der Kunde nach seiner Anmeldung. Das gesamte Kontingent muss jedoch bis zum Ende des Buchungszeitraums aufgebraucht sein, da die Einheiten ansonsten verfallen.

4. In den gesetzlichen Schulferien und Feiertagen in NRW findet kein Trainingsbetrieb statt. Bewegliche Ferientage in der Schule stellen keine gesetzlichen Ferientage dar.

5. In den Wintermonaten wird ebenfalls an den einzelnen Standorten trainiert. Kann das Training aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht stattfinden, gelten die unter „Ausfall von Trainingseinheiten“ gemachten Ausführungen.


Vertragslaufzeit

1. Mit dem Trainingskurs kann jederzeit begonnen werden.

2. Der gesamte Buchungszeitraum umfasst den Zeitraum von September des aktuellen Jahres bis Ende Juni des folgenden Jahres. In diesem Zeitraum erhält der Kunde Zugang zu max. möglichen 32 Trainingseinheiten für das Gruppentraining.

3. Erfolgt eine Buchung nach September des aktuellen Jahres oder im Folgejahr, jedoch noch vor Ende Juni, erhält der Kunde ein anteiliges Trainingskontingent der möglichen 32 Trainingseinheiten für den Gesamtzeitraum. Die genaue Anzahl wird dem Kunden mitgeteilt.

4. Die Vertragslaufzeit endet zum Kursende (Ende Juni des Folgejahres) und wird nicht automatisch verlängert.

5. Der erste zu zahlende Monat ist ein Probemonat. In dieser Zeit kann der Kunde, als auch die Torwartschule ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung den Vertrag kündigen. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.


Kündigung

1. Die Kündigungsfrist für jedes Abonnement beträgt 3 Monate zum Monatsende.

2. Der erste zu zahlende Monat ist ein Probemonat. In dieser Zeit kann der Kunde, als auch die Torwartschule ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung den Vertrag kündigen.

3. Die Torwartschule un-haltbar hält sich frei einen laufenden Vertrag unter Einhaltung einer 4 Wochenfrist zum Ende eines Monats unter Angabe eines triftigen Grunds mit seinem Vertragspartner zu kündigen.

4. Zieht der Teilnehmer mehr als 20 Km kürzeste Autostrecke von seinem jetzigen Wohnort, zu dem bisherigen Trainingsstandort weg und liegt kein weiterer Standort näher dran, gewährt die Torwartschule un-haltbar ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats.

5. Sollte eine längere Verhinderung anstehen, durch z. B. eine schwerwiegende Verletzung oder anderen privaten Umständen, die vorher nicht abzusehen waren, kann der laufende Vertrag zum Ende des Monats außerordentlich gekündigt werden. Damit verliert der Kunde jedoch seinen Anspruch auf den Gruppenplatz und die Torwartschule kann den Gruppenplatz neu vergeben.

6. Die Torwartschule un-haltbar kann bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, vom Vertrag zurücktreten.


Ausfall von Trainingseinheiten

1. Kann das Training aufgrund schlechter Witterungsbedingungen, ist der Trainingsstandort anderweitig belegt (z. B. durch ein Spiel des Heimatvereins) oder muss das Training durch die Torwartschule Unhaltbar abgesagt werden (z. B. Krankheitsbedingt oder Private Gründe) und kann kein Torwarttraining stattfinden wird die Einheit nicht berechnet und wird an einem der vorher fest definierten Ersatztermine nachgeholt. Kann der Termin nicht nachgeholt werden, kann der Kunde die Trainingseinheit an einem der anderen Standorte nachholen. Die Buchung für die zu nachholende Einheit, erfolgt über die App der Torwartschule un-haltbar. Das gesamte Kontingent muss jedoch bis zum Ende des Buchungszeitraums aufgebraucht sein, da die Einheiten ansonsten verfallen.

2. Eine Absage am Trainingsbetrieb durch den Kunden oder dessen Eltern muss spätestens am Vortag erfolgen, wenn dem nicht kurzfristig aufgetretene gesundheitliche Gründe entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten (wg. Krankheit oder persönlicher Verhinderung) können nur dann nachgeholt werden, wenn diese über dem Kunden zur Verfügung stehende App rechtzeitig abgesagt wurden. Das gesamte Kontingent muss jedoch bis zum Ende des Buchungszeitraums aufgebraucht sein, da die Einheiten ansonsten verfallen. Zu spät abgesagte Trainingseinheiten können nicht nachgeholt werden.

3. Ausfall durch eine zu geringe Teilnehmerzahl. Wenn zu Trainingsbeginn nur ein Torwart am Gruppentraining teilnehmen kann und kann in diesem Fall keine Gruppenzusammenlegung erfolgen, kann die Trainingseinheit von Seiten der Torwartschule un-haltbar abgesagt werden. In diesem Fall kann der Torhüter bis zum Ende des Buchungszeitraums ebenfalls seine Trainingseinheiten an einem anderen Standort nachholen. Die Buchung für die nachzuholende Trainingseinheit erfolgt über die App der Torwartschule un-haltbar. Das gesamte Kontingent muss jedoch bis zum Ende des Buchungszeitraums aufgebraucht sein, da die Einheiten ansonsten verfallen.


Zahlung

1. Von der Torwartschule un-haltbar erhobene Kursgebühren sind bis zum 01. Eines jeden Monats fällig. Verspätete Zahlungen können dazu führen, dass der Teilnehmer nicht zum Trainingsbetrieb zugelassen wird.

3. Bei den Preisen handelt es sich um eine Mischkalkulation. Diese beinhalten u. a. die Durchführung und Planung des Torwarttrainings, Platzmieten, Personalkosten, uvm. Der Einfachheit werden daher über den gesamten Kurszeitraum gleich hohe Monatsgebühren in Rechnung gestellt.


Widerrufsbelehrung

Für Abonnementverträge, bei denen der Wert des Abonnements 200 € übersteigt, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. In diesem Fall kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wenn jedoch in der Widerrufsfrist die angebotenen Trainingseinheiten auch nur zum Teil angenommen wurden, gilt der Vertrag als zustande gekommen.

Der Widerruf ist in oben benannter Form an folgende Adresse Torwartschule un-haltbar, Adam Kasprzik, Warder Hof 18, 51469 Bergisch Gladbach zu richten.


Teilnehmerzahl

1. Der Torwartschule unhaltbar steht es frei, Trainingseinheiten mit weniger als zwei Teilnehmern rechtzeitig abzusagen und einen Ersatztermin zu benennen. In der Regel erfolgt Satz 3 „Ausfall von Trainingseinheiten“.

2. Die Teilnehmerzahl ist im Gruppentraining auf max. 5 Teilnehmer pro Gruppe begrenzt.


Haftung

1. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde und/oder die Erziehungsberechtigten, dass der Trainingsteilnehmer sportlich voll belastbar ist.

2. Weder der gastgebende Verein, noch die Torwartschule un-haltbar haften für den Verlust von verlorenen Ausrüstungsgegenständen, persönlichen Sachen, Bargeld und sonstigen Wertsachen.

3. Die Torwartschule, sowie deren Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzliche und grobfahrlässige Pflichtverletzungen, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Die Torwartschule un-haltbar behält sich vor, Trainingsteilnehmer vom Trainingsbetrieb auszuschließen, wenn diese die Anweisungen der Trainer nicht befolgen oder andere Teilnehmer gefährden.


Bild- und Filmrechte

Mit der Anmeldung bei der Torwartschule un-haltbar erklärt sich der Kunde einverstanden, dass von der Torwartschule angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen vor, während oder nach den Trainingseinheiten ohne zeitliche Einschränkung auf der eigenen Homepage www.un-haltbar.de oder den Sozialen Medien zu veröffentlichen. Der Kunde kann der Veröffentlichung seiner Aufnahmen jederzeit widersprechen.


Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zur Anmeldung, zur Durchführung der Trainingseinheiten und zur Beitragsabrechnung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Torwartschule un-haltbar bestätigt, dass diese Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

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